UN-Blacklist in Europa illegal

September 14th, 2008 von maphry

Es war im Jahr 1999, als die Resolution 1267 den Sicherheitsrat passierte, zu dem Zweck die Taliban in Afghanistan zu schwächen. Darin enthalten war unter anderem das einfrieren der Gelder, welche die Taliban unterstützen. Als im Zuge des 11. Septembers 2001 die USA in Afghanistan in den Krieg zogen und das Regime stürzten, wurde die Resolution ausgeweitet auf alle, die den Terrorismus fördern. So muss jedes Land der UN, nach der Resolution 1526 aus dem Jahre 2004, Personen, welcher auf eienr bestimmtten Terrorliste stehen, nicht nur jegliche ökonomische Grundlage entziehen (z.B. Konten einfrieren), sondern auch ihnen Aus- und Weiterreise untersagen (für die Abfolge der Resolutionen siehe auch Wikipedia).

Was auf den ersten Blick wie eine vernünftige Idee klingt um die Unterstützer des Terrorismus zu bekämpfen, weitet sich zur Katastrophe aus, wenn man sich deren Umsetzung ansieht. Denn anstatt ein rechtsstaatliches Verfahren anzusetzen, um Verdächtige ordentlich zu überprüfen, bevor sie auf diese Blacklist gesetzt werden, geschieht dieses ohne Anhörung oder Verteidigungsmöglichkeit. Schlimmer noch ist das Problem von dieser Liste wieder herunter zu kommen, denn es ist kompliziert ausgestattet worden (einer kurze Beschriebung bei zoon politikon).

Da jedes einzelne Land in Europa nun dazu verpflichtet war, diese Resolutionen umzusetzen, übernahm es die EU, dieses für diese zu übernehmen, indem es eine eigene Blacklist erstellte, welche sie mit denen der UN regelmässig abglich. Dagegen wurde nun von zwei betroffenen vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt, und sie bekamen recht. Denn es sei keineswegs mit dem EU-Recht vereinbar, dass ohne Verteidigungsmöglichkeit und Gerichtskontrolle Menschen einfach so auf Listen gesetzt werden, die sie in ihren Grundrechten elementar beschneiden. Damit hat die EU nun drei Monate Zeit diesen Missstand zu beheben und die entsprechenden Einwendungs-Möglichkeiten zu schaffen.

Im nahmen der Terrorismus-Bekämpfung gab es in den letzten Jahren viele auswüchse, welche Teils enorm in die Menschenrechte jedes einzelnen Eingriffen. Das dieses nun ein weiteres Mal vor einem Gericht gescheitert ist ist sehr zu begrüssen, denn so bedrohlich und verwerflich der Terrorismus auch seien mag, es gibt niemanden das Recht die Menschenrechte ausser Kraft zu setzen. Das dieses die UN hier defacto getan hat, ist schon sehr skandalös, das die EU ihr blind gefolgt ist, ist aber noch viel schlimmer. Das Gericht hat indirekt nun der EU auch aufgetragen, dass sie die UN-Resolutionen überprüfen muss, ob es mit ihrem Gemeinschaftsrecht auch kompatibel ist, was ein grosser Schritt in die richtige Richtung ist. Das dieses Urteil natürlich auch nun von denen gefeiert wird, die vielleicht zurecht auf dieser Liste sind, ist natürlich ein ziemliches Marketing-Disaster für die Union, kommt aber zur rechten Zeit, da nun, wo der Terrorismus nicht mehr auf der obersten Prioritätenliste steht, man einmal in sich gehen kann und überlegen, was von den ganzen Gesetzen die damals in aller Eile verabschiedet wurden, wirklich noch nötig ist. Schutz und Sicherheit sind sicher gut gemeint und nötig, aber nicht um den Preis eienr vollständigen Einschränkung jeglicher Freiheit.


Hintergrundartikel:

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Die Suche nach dem neuen Wahlrecht

July 6th, 2008 von maphry

Bei der letzten Bundestagswahl, im Jahre 2005, kam ein Kuriosum der aktuellen Wahlgesetzgebung ganz gross raus: das negative Stimmgewicht. Aufgrund des Todes der NPD-Kandidatin in einem Dresdener Wahlkreis,, wurde eine Nachwahl dort nötig, und der geneigte Beobachter stellte erstaunt fest, wie die Parteien doch dafür warben, nicht sie selbst zu wählen, sondern andere. Denn hätten sie zu viele Zweitstimmen bekommen, hätten sie letztendlich nicht mehr sondern weniger Sitze im Bundestag bekommen (ein Erklärungsversuch für dieses Paradoxon bei Thomas Donner).

Dagegen wurde nun vor dem höchsten deutschen Gericht geklagt, und das Bundesverfassungsgericht hat das Wahlgesetz für verfassungswidrig erklärt, da es unter anderem gegen die Gleichheit jeder Stimme spricht (Pressemitteilung des BVerG). Nun hat der Bundestag bis 2009 Zeit sich alternativen zu überlegen, damit das Wahlrecht wieder Verfassungsgemäss wird. Allerdings kann man erwarten, dass dieses erst nach der nächsten Bundestagswahl passiert, und somit sind die folgen für das Wahlrecht nicht wirklich absehbar.

Die einfachste Möglichkeit wirrd wohl sein, die Überhangmandate wie in Schottland quasi abzuschaffen oder bundesweit und nicht landesweit zu vergeben (zum Beispiel mit Reduzierung der Listenkandidaten zugunsten der Direktkandidaten im Überhangmandats-Fall). Allerdings könnte man doch diese nun anstehende Wahlrechtsänderung endlich für ein Systemwechsel nutzen.

Das von den grossen Parteien sicherlich heimlich favorisierte pure Mehrheitswahlrecht wird nicht durchsetzbar sein, da mit etwa 3 bei 10% liegenden Parteien man zuviel abfallende Späne erzeugen würde. Auch ein pures Verhältniswahlrecht ist nicht wirklich wünschenswert, wenn es mit den derzeitigen Listenformen passiert, da somit die Profillosigkeit der einzelnen Politiker, die in Deutschland eh schon dramatisch ist noch stärker begünstigt würde. Welcher Politiker wird noch seine eigene Meinung Vertreten, wenn er das nächste Mal mit sicherheit nicht mehr aufgestellt wird und somit gar keine Chance mehr besitzt gegen seine eigene Partei zu rebellieren (und ja, das erwarte ich von einem Wahlsystem, das dieses möglich ist). Das von vielen Bürgerinitiativen auf Kommunal und Landesebene geforderte Komulieren und Panaschieren ist wohl für die Bundestagswahl einfach zu kompliziert und nicht vermittelbar.

Ich persönlich halte eine Menge von STV-Systemen, da sie die Möglichkeit bieten den Bürgerwillen weites gehend gut abzubilden. Allerdings ist es, so wie es zum Beispiel in Australien praktiziert wird, wo oft über Tage hinweg nicht feststeht wer im Parlament sitzt zu kompliziert. Denn niemandem kann zugemutet werden, den ganzen Wahlzettel durchzunummerieren. Es würde die Wahlbeteiligung wohl eher senken anstatt steigern. Das alles lässt ein Grabenwahlsystem interessant erscheinen, da es zwar die grossen Parteien bevorzugt, die kleinen jedoch immer noch repräsentiert. Somit wäre folgendes doch mal wenigstens an zu denken: 598 Sitze im Bundestag (fix), 299 durch Einzel-Mehrheitswahlkreise, wobei nach englischem Kommunalwahlmuster es eine Erst- und Zweitpräferenz gibt. Die restlichen 299 durch offene Listen mit Verhältniswahlrecht und niedrigerer (3 oder 4%) Sperrklausel. Die Mehrheitswahlkreise werden bei Tod des Inhabers neu gewählt (und ja, alle Wahlen natürlich auf einen fixen Tag im Jahr, der Vorschlag ist der Tag der deutschen Einheit)), die Verhältniswahlkreise nicht. Viele Modifikationen wären denkbar, aber das derzeitige System hat zu viele schwächen, als das es nur kleine Korrekturen geben darf. 

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Höchstrichterlich gebilligte Menschenrechtsverletzung

June 30th, 2008 von maphry

Heute stand die Urteilsverkündung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte im Fall Gäfgen gegen Deutschland auf dem Plan. Magnus Gäfgen hatte, nach den Erkenntnissen der deutschen Strafverfolgungsbehörden im Jahre 2002 einen jungen Bankierssohn entführt und trotz Zahlung von Lösegeld umgebracht. Soweit so gut, das dieses ein grausames und verachtungswürdiges Verbrechen ist steht ausser Frage.

Pikant wurde die Sache aber dadurch, dass die Leiche des Jungen nicht auffindbar war und Gäfgen sich weigerte diesen bekannt zugeben, bzw. überhaupt den Mord zu gestehen, obwohl die Polizei schon zu dem Zeitpunkt fest davon überzeugt war das er der Entführer sei. Damals entschloss sich ein Polizist ihm Schmerzen anzudrohen, woraufhin Gäfgen zusammenbrach und alles gestand und die Polizei zu der Leiche führte. Im Prozess wurde das Geständnis nicht verwendet und die Polizisten wurden wegen Folterandrohung verwarnt, die gefundenen Beweise bei der Leiche reichten allerdings um ihn für Lebenslänglich hinter Gitter zu schicken.

Dagegen hat Gäfgen nun an höchster Stelle geklagt, denn er und sein Anwalt sind der Meinung, das die durch das Geständnis gefundenen Beweise (also Spuren am Tatort), ebenfalls nicht vor Gericht hätten verwendet werden dürfen. Dem schloss sich der EGMR nicht an und wies die Klage heute mit 6 zu 1 Stimmen ab (siehe Pressemitteilung des EGMR).

Dieses Urteil wiegt schwer und ich halte es persönlich für absolut falsch. Die Menschenrechte sind universell, und Folter, und sei es auch nur deren Androhung darf nicht Mittel eines Staates und deren Vertreter sein, um Verbrechen, egal wie schlimm sie auch seien mögen, aufzuklären. Dieses Urteil macht das Folterverbot in Europa zum Papiertiger, denn wenn letztendlich doch die Beweise verwendet werden dürfen, welche durch erpresste Geständnisse gewonnen werden, ist es nichts mehr Wert. Es wird Nachahmer geben, denn wenn es nur geringe Strafen wie Verwarnungen für die Beteiligten gibt, und nicht wie es sich eigentlich gehören würde die sofortige Entfernung aus dem Dienst für alle Beteiligten, wird auch in weiteren Fällen, die als schwierig angesehen werden, sei es nun Kinderschändung oder Terrorismus, die Hemmschwelle sinken. Dabei ist nicht die Verurteilung des Mörders an sich anzuzweifeln, denn das Strafmass ist absolut gerechtfertigt, aber der Prozess hätte noch einmal aufgerollt gehört und ohne jegliche zweifelhaften Beweise geführt werden müssen.

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Crunch time beim Supreme Court

June 26th, 2008 von maphry

Es ist wiedermal die entscheidende Woche am obersten Amerikanischen gericht, dem US Supreme Court. Wie jedes Mal stehen auch dieses Mal zahlreiche interessante Urteile auf dem Plan, die weltweit Schlagzeilen machen. Zwei besondere mag man sich in diesem Zusammenhang genauer ansehen.

Zum einen sei dort das Urteil zur Verhängung der Todesstrafe an Vergewaltigern von Kindern, wie sie in 5 Staaten der USA offenbar möglich ist. Dieses wurde nun mit einer 5:4 Entscheidung gekippt, als zwei Todeszelleninsassen aus Louisiana gegen ihre Verurteilung klagten. Die Todesstrafe sei dann nicht gerechtfertigt, wenn kein Mensch ums Leben gekommen sei. Als Reaktion darauf demonstrierten die beiden Präsidentschaftskandidaten McCain und Obama seltene Einigkeit indem sie das Urteil scharf attackierten. 

Auch wenn ausser Zweifel steht, dass Kinderschändung ein verabscheuungswürdiges Verbrechen ist, ist dieses Urteil zweifelsfrei korrekt (das ausführliche Urteil). Nicht nur das die Todesstrafe im allgemeinen Unsinnig ist und ausschliesslich auf Rache aus ist, noch weniger Legitimation erhält sie dadurch, das dort nicht leben gegen leben gesühnt wird, sondern ohne das ein anderer Mensch seines Lassen musste (so schwer die Folgen für die Person auch seien mögen), das des anderen von Staatlicher Seite her genommen werden soll. 

Ein  zweites Urteil beschäftigte sich mit den Waffengesetzen (die ausführliche Version). Seit den 70er Jahren waren in der Bundeshauptstadt Washington DC die Waffen nur sehr eingeschränkt für die Menschen zugänglich, wogegen nun geklagt wurde. Und wieder gab es eine knappe 5:4-Entscheidung, dieses Mal für die Waffen, indem sich auf den zweiten Verfassungszusatz der USA berufen wurde, wo das Recht auf das tragen von Waffen scheinbar verbrieft scheint.

Das die Waffengesetze aus europäischer Sicht in den USA zu liberal sind und somit ernsthaft Menschenleben gefährden, der Meinung schliess ich mich eindeutig an. Es war eine Möglichkeit, nach Jahrzehntelanger Nichtbehandlung dieses Themas vor dem obersten Gericht, den Verfassungszusatz neu zu interpretieren, welche aber nun leider vertan wurde. Das aber so knappe Ergebnis sollte zeigen, dass die Sache so klar gar nicht ist wie sie immer aus konservativen Kreisen dargestellt wird. Die Zukunft bietet also die Möglichkeit, dass sich dort etwas ändert.

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Ein Versuch war es Wert…

June 15th, 2008 von maphry

Nach dem Schock des 11. Septembers 2001, war der Amerikanischen Regierung nahezu jedes Mittel Recht, ihre Sicherheitsinteressen durchzusetzen. Eine der vielen Massnahmen war die errichtung des Gefangenenlagers in Guantanamo, dem von Kuba gepachteten Aussenposten der USA in der Karibik. Da dieses Stück Land nicht unter US-Juristiktion stand, erhoffte man sich dort, ungestört von Rechtsstaatlichen Pflichten, mit Militärgerichten gefangengenommene Mutmassliche Terrostisten und Terrorhelfer aburteilen zu können. Auch hoffte man so die Beweise die man sich teilweise mühsam in aller Welt zusammengekauft, erfoltert oder geklaut hatte, hinter verschlossenen Türen vorführen zu können.

Nun aber gelang es den Anwälten der Gefangenen zumindest ein mindestmass an menschlichen Rechten für ihre Mandanten zu erstreiten. Vor dem Supreme Court der USA gab es eine äusserst knappe 5:4 Entscheidung (hier das vollständige Urteil), dass die Gefangenen nun vor ordentlichen amerikanischen Zivilgerichten gegen ihre Festnahme Klagen dürfen. Begründet wurde dies unter anderem (wie Power of Will schrieb) damit, dass die Grundrechte auch in Aussergewöhnlichen Zeiten ihre Berechtigung haben.

Die Bush-Administration war ebenso wie die konservative Minderheit beim obersten Gericht nicht mit dem Urteil einverstanden, und macht nun keine Anstalten das Lager zu schliessen. Vielmehr wird es drastisch kritisiert, denn es sei zu befürchten, dass die Sicherheit der Nation darunter Leiden könnte.

Die wirklichen Auswirkungen dieses Urteils wird wohl nur die Zukunft zeigen. Zu befürchten steht, dass dieses Thema im aktuellen Präsidentschaftswahlkampf aufgenommen und dort zum Spielball wird. Auch sollte man sich bewusst machen, das mehrere Richter des obersten Gerichtes in die Jahre gekommen sind, und man somit davon ausgehen muss, das der nächste Präsident, heisst der Obama oder McCain, eine entscheidende Rolle spielen wird, wer deren Plätze dort einnimmt. Dies kann dazu führen, das der derzeit recht ausgeglichene Senat zu einer Seite hin kippt, und was das für folgen nicht nur in den USA sondern auch Weltweit, aufgrund seiner Vorbildsfunktion haben kann, möchte man sich derzeit garnicht erst ausmalen.

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Das Kreuz mit der Sicherheit

May 11th, 2008 von maphry

In dieser Woche ging es hoch her zum Thema Sicherheit, denn die CDU stellte ihr neues Konzept zum Thema Sicherheit “Eine Sicherheitsstrategie für Deutschland” vor. Kernpunkt war die Verknüpfung von innerer und äusserer Sicherheit, um die Interessen Deutschlands, sowohl in Sicherheits- als auch im Ressourcensicherungstechnischen Bereich im Internationalen Kontext zu wahren.

Um dieses zu erreichen wurde Vorgeschlagen den Bundessicherheitsrat zu einem Nationalem Sicherheitsrat aufzuwerten, also defacto die bisherigen Führung des Aussenministeriums in diesen Fragen drastisch zu beschneiden und diese Kompetenzen dann ins Kanzleramt zu verlagern, was enorm dem amerikanischen National Security Council ähnelt. Auch sollte die Form des Parlamentsvorbehaltes überprüft werden, ebenso wie die strikte Trennung von innerer und äusserer Sicherheit aufgegeben werden, was einem Einsatz der Bundeswehr über den Katastrophenfall hinaus im innern gleichkommt.

Wie ungünstig der Zeitpunkt dieser Vorschläge war, verdeutlichte die kurz später veröffentliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (Pressemitteilung), was nicht von einem Abbau der Parlamentsbeteiligung spricht, sondern einem dringenden Ausbau den Vorrang gibt.

Dieses Urteil zeigt, wie leichtsinnig derzeit mit der Parlamentsbeteiligung umgegangen wird. Es ist dringend erforderlich, das diese weiter ausgebaut wird. Auch sollten alle Abstimmungen in diesem Bereich als Gewissensentscheidungen gelten, wo sich der Fraktionszwang verbietet (schon traurig das man darum betteln muss). Des weiteren ist der Forderung, das im Zweifelsfall auch ohne Zustimmung der UNO die Bundeswehr im Ausseneinsatz eingesetzt wird eine dringende Absage zu erteilen, denn es widerspricht dem Völkerrecht, und das sollte so von allen akzeptiert werden, ohne da erst dran rumschrauben zu müssen, damit man seine Interessen verteidigen kann. Auch ist Deutschland mit der Trennung von innerer und äusserer Sicherheit sehr gut gefahren. Wenn die Bundespolizei und Landespolizei es nicht schafft, dem Terrorismus zu begegnen (wozu ich derzeit keinen Anlass sehe), ist diese entsprechend auszustatten, dafür braucht man noch lange nicht die Bundeswehr im Innern. 

Alles in allem ist es zwar erfreulich das die CDU ihre Forderungen zu diesem Politikbereich einmal zusammengefasst hat, aber unter dem ganzen Rundumschlag ist nur schwer etwas zu entdecken, was der Zukunft Deutschlands im Rahmen der EU auf Grundlage der Menschenechte und des Grundgesetzes wirklich weiterbringen könnte im Rahmen der Sicherheitspolitik. Die Partei sollte dieses nun als Abschluss dieser Forderungsargumentation auf Basis des Internationalen Terrorismus ansehen, und nun von vorne beginnen. Eine Aussenpolitik wird nicht dadurch besser, das man sie an die anderer Staaten anpasst, sondern dadurch, das man sein eigenes Wertesystem, seine eigenen Gepflogenheiten und Traditionen herausstellt… und ich bitte doch darum, das man dazu das System nach 1945 wählt.

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Automatische Nummernschildkontrolle

March 16th, 2008 von maphry

 Innerhalb der Woche gab es von Seiten des Bundesverfassungsgericht einen Entscheid zu der Zulässigkeit der automatischen Kontrolle von Nummernschildern, wie sie in einigen Bundesländern mit den Mautbrücken zum Beispiel durchgeführt werden kann. Das generelle erste Echo zu dem Urteil (BVerfG, 1 BvR 2074/05 vom 11.3.2008, Absatz-Nr. (1 – 185)) ging in die Richtung, das es ein großer Erfolg für das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung, da zwei Gesetze zweier Bundesländer zu diesem Thema für nichtig erklärt wurden. Aber nachdem sich die Wogen geglättet haben, scheint es nun doch nicht so rosig auszusehen. Denn ein generelles Verbot, wie man es sich gewünscht hätte gab es vom BVerfG leider nicht. Stattdessen nur viele Einschränkungen, die zwar auf wichtige Mindeststandards verweisen, aber doch nur schwerlich die Freiheit der Menschen, hier ausgedrückt durch den Wunsch der Selbstbestimmung über die eigenen Daten vollständig sichern kann.

Wahrscheinlich müssen einige Gesetze nur etwas spezifiziert werden, um dann doch schon wieder die Erfordernisse der obersten Gesetzeshüter zu erfüllen. Das erhoffte klare Grundsatzurteil fehlt leider, und so wird die Zukunft zeigen, wie die einzelnen Länder bzw. deren Justizministerien bereit sind diese zwar hohen, aber doch zu niedrigen Beschränkungen auszutesten. Eine vertane Chance.

 

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