Das Comeback der Pendelerpauschale

December 14th, 2008 von maphry

Vor zwei Jahren kam man auf die glorreiche Idee den Bundeshaushalt dadurch zu sanieren, indem man die Subventionen reduziert. DIeser lobenswerte Schritt führte allerdigns zu einigen auswüchsen, die man nur schwerlich verstehen konnte. Das beste Beispiel dadurch ist die  Pendelerpauschale. Man konnte sich nicht dzau durchringen sie ganz abzuschaffen, aber dafür, das sie erst ab dem 21. Kilometer, für den Weg zur Arbeit, von der Steuer absetzbar ist. Das hat schon damals für Unverständnis gesorgt, denn was möchte man bitte damit erreichen? Das Ziel sollte seien Menschen zu ermutigen näher an ihren Arbeitsplatz zu ziehen, um damit Verkehr und Infrastruktur zu sparen. Stattdessen wollte man nun diejenigen auch noch Belohnen, die diesem Ziel fundamental zu wieder liefen und die bestrafen, welche die Höheren Mieten und Preise in den Innenstädten aufbringen müssen. Die Zersiedlung der Grünen Wiese, die Bildung von Speckgürteln um die Grossstädte und eine Verwahrlosung der Innenstädte wurde auf einmal zum Staatsziel erklärt, was kein vernünftig denkender Mensch heutzutage nachvollziehen kann.

Aber da gibt es ja noch das Bundesverfassungsgericht, was dieses Gesetz nun wegen mangelnder Begründung kassierte. Das dieses nun als Konjunkturprogramm verkauft wird, grenzt schon arg an Peinlichkeiten, aber es zeigt wieder einmal, das mit dem Steuersystem nicht herumexperimentiert werden sollte, nur um seine Ziele zu verwirklichen. Denn dann kommt es zu solchen auswüchsen, die das Vertrauen in den Staat schwer erschüttern. Ähnliches ist nun zu erwarten, wenn sich nun doch die CSU durchsetzen sollte und eine Steuerreduktion, ohne eine wirkliche Reform, schafft durchzudrücken. Dabei muss die Devise seien, jede Art von Steuersubvention abzuschaffen, und das System radikal zu vereinfachen. Alles andere als die Absetzbarkeit von Spenden kann nicht vernünftig untermauert werden, und gehört somit schnellstens abgeschafft, denn die wenigsten sind heute überhaupt noch in der Lage zu verstehen, was sie wie und warum bezahlen müssen. Damit wird der eindruck erweckt, das die die sich Steuerberater leisten können stark bevorzugt werden, was vom Staat her nicht akzeptiert werden kann, denn wie schon oben gesagt wird dadurch die Autorität des selbigen in Frage gestellt. Allerdings ist es heute wohl realistisch betrachtet nicht möglich von Flattax und ähnlichem zu träumen, dafür hat vor 3 Jahren ein schlecht durchdachtes System der CDU/CSU gesorgt, welches im Wahlkampf gescheitert ist. Der richtige Ansatz war damals vorhanden, die Inhaltliche Ausgestaltung der Pläne mangelhaft. Und so werden wir wohl weiter mit einem der kompliziertesten Steuersystemen  der Welt leben müssen, an dem man solange herumschustert, bis es nett aussieht, aber keinem wirklich Vorteile bringt.

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BKA wird zum Geheimdienst des Innern

November 8th, 2008 von maphry

Sicherheitsgesetze sind schwer zu machen und zu verkaufen. Keine Frage, dass sich dort Innenpolitiker besonders schwer tun, wenn es darum geht zwischen der Freiheit des Einzelnen und dem Schutz der Masse abzuwägen, besonders weil das Grundgesetz und deren Hüter, das Verfassungsgesetz, dort immer wieder enge Richtlinien gesetzt haben, damit das, was dieses Land ausmacht, nämlich gerade die Freiheit, geschützt bleibt.

Das ist Sicherheitsfanatikern natürlich ein Dorn im Auge, und so haben sie, allen voran ihr Vorkämpfer, der aktuelle Innenminister Wolfgang Schäuble, es immer wieder Versucht, diese Beschränkungen aus zu hebeln. Da sie dabei nicht immer sehr transparent vorgehen, sondern die Hinterzimmer bevorzugen, um diese Gesetze zu schmieden, mag verständlich sein, bei der Brisanz und Explosivität, aber sie neigen doch dazu sich einmal wieder selbst zu übertreffen, wenn es nun um das BKA-Gesetz geht. Immerhin gibt es nun einen Entwurf des Gesetzes, wie ihn Netzpolitik veröffentlicht hat.

Die sich gern als Gegenpol aufspielenden SPD-Innenexperten, haben hier einmal wieder vollkommen versagt, Der grösste Kritikpunkt ist einmal mehr der so genannte Bundestrojaner, oder die Onlinedurchsuchung, wie sie in Fachkreisen heisst. Dabei wird es dem BKA in Zukunft möglich sein, Datensysteme zu Manipulieren, und das in bestimmten Situationen sogar ohne Anordnung eines Richters, sondern nur mit dem Pinselstrich des BKA-Präsidenten. Das dieses nun in 12 Jahren dann noch einmal überprüft werden soll, ob das Gesetz denn auch wirklich sinnig ist, ist da nur ein schwacher Trost, und schlechter Scherz.

Heise hat die generellen Auswirkungen ganz gut in einem Artikel letze Woche zusammengefasst, und die Blogosphäre hat heftigst ablehnend reagiert. EIn gutes Beispiel ist das freiheitblog, welches besonders den Richtervorbehalt light angreift. Und in der Tat ist dieses eine wirkliche Gefahr, das es ausgenutzt werden wird. Es darf nicht ohne die Entscheidung eines Richters in die Individuellen Grundrechte eines Menschen eingegriffen werden. Denn hier geht es nicht wie bei anderen Gefahr in Verzug regelungen darum, Menschen aktiv zu schützen, sondern sie zu überwachen, und das kann und darf ausschliesslich nur über den weg des Rechtsstaates erfolgen.

Wer sich bei all den Neuerrungen wundert, das es einem bekannt vorkommt, weil er das in amerikansichen Serien so häufig unter dem Begriff FBI sieht, was man dort überall nun über das BKA der Zukunft liest, der liegt nicht ganz falsch. In der Tat haben sich offenbar einige Politiker dadurch Inspiriert gefühlt und dabei vollkommen vergessen, dass hier ganz andere Grundrechtsmassstäbe existieren. Da der Bundestag bekanntlich zahnlos ist und zur Abwink-Delegation degradiert wird, bleibt nur wieder einmal die Hoffnung auf das Bundesverfassungsgericht, das es zumindest den Richtervorbehalt durchsetzt. Auf eine komplette Streichung dieser unsinnigen, nutzlosen und gefährlichen Ideen, kann man seit den tagen des grossen Lauschangriffes nicht mehr bauen, aber dort hat wiederum die FDP geschlampt.

Hintergrundartikel:

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Bundesverfassungsgericht kassiert unfaire Gesetze

July 30th, 2008 von maphry

Vor etwa einem Jahr gab es Aufruhe, denn nachdem man sich Bundesweit endlich darauf geeinigt hatte, dass man die Nichtraucher besser schützen möchte, fand man heraus, dass dies gar nicht wirklich in den Bereich der Bundesregierung fällt, sondern nach der Föderalismusreform längst Aufgabe der einzelnen Bundesländer sei, zumindest wenn es um die Gaststätten geht. Und so gaben sich diese wirklich Mühe Gesetze auf den Weg zu bringen, jeder sein eigenes, jedes mit mal mehr mal weniger Ausnahmen. Die entscheidende Ausnahme in vielen Bundesländern ist es, dass man es zulässt, dass Kneipen, welche einen Abgetrennten Raum zur Verfügung stellen können, diesen als Raucherraum nutzen dürfen. Diejenigen, die dieses aus welchen Gründen auch immer nicht können, haben halt Pech gehabt.

Dem widersprach heute das Bundesverfassungsgericht, und stellte die so genannte Einraumkneipen unter Schutz. Wenn man schon Ausnahmen mache, dann muss es einen fairen Ausgleich für die kleineren geben, und so haben die betroffenen Länder nun bis Ende nächsten jahres Zeit ihre Hausaufgaben zu amchen und neue Gesetze auf dem Weg zu bringen.

Das Urteil war absehbar, denn die Idee einiger Länder denen, die am geringsten unter diesem Verbot zu leiden haben, auch noch mehr Kundschaft in die Arme zu trieben war mehr als lächerlich. Die Konsequenz kann nur eindeutig sein, wie es in vielen anderen Europäischen Ländern wie UK, Irland oder Italien vorgemacht wurde: Generelles Rauchverbot in allen Kneipen, egal wie gross, egal wie sehr sie auf diesen Teil der Kundschaft angewiesen sind (das eigentlich keine andere Möglichkeit besteht schreibt auch “Ich blog dich!”).

Sowieso ist es nahezu peinlich, dass die anderen Länder es recht ordentlich hinbekommen, nur in Deutschland mal wieder alle ihre Kreativität nicht in neue Angebote, sondern darin investieren, wie man die Gesetze am geschicktesten umgehen kann. Vor allem springen einem dort die Raucherclubs ins Auge, welche alles so belassen wie bisher, nur das der Wirt als Zugabe auch noch die Adressen seiner Kunden bekommt, um fleissig Werbung herumschicken zu können. Dieses ist offenbar ein Trick, der nur zum Ziel hat den Geist der bisherigen Gesetze zu unterlaufen, und somit gehört auch dagegen eingeschritten. DIe Frage ist nur, ob man es in Deutschland noch wirklich alleine gebacken bekommt, oder ob dazu wiedermal die EU (diesesmal über eine Arbeitsplatzrichtlinie) eingreifen muss, damit es endlich funktioniert. Traurig, dass man hierzulande so unflexibel ist.


Hintergrundartikel:

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Die Suche nach dem neuen Wahlrecht

July 6th, 2008 von maphry

Bei der letzten Bundestagswahl, im Jahre 2005, kam ein Kuriosum der aktuellen Wahlgesetzgebung ganz gross raus: das negative Stimmgewicht. Aufgrund des Todes der NPD-Kandidatin in einem Dresdener Wahlkreis,, wurde eine Nachwahl dort nötig, und der geneigte Beobachter stellte erstaunt fest, wie die Parteien doch dafür warben, nicht sie selbst zu wählen, sondern andere. Denn hätten sie zu viele Zweitstimmen bekommen, hätten sie letztendlich nicht mehr sondern weniger Sitze im Bundestag bekommen (ein Erklärungsversuch für dieses Paradoxon bei Thomas Donner).

Dagegen wurde nun vor dem höchsten deutschen Gericht geklagt, und das Bundesverfassungsgericht hat das Wahlgesetz für verfassungswidrig erklärt, da es unter anderem gegen die Gleichheit jeder Stimme spricht (Pressemitteilung des BVerG). Nun hat der Bundestag bis 2009 Zeit sich alternativen zu überlegen, damit das Wahlrecht wieder Verfassungsgemäss wird. Allerdings kann man erwarten, dass dieses erst nach der nächsten Bundestagswahl passiert, und somit sind die folgen für das Wahlrecht nicht wirklich absehbar.

Die einfachste Möglichkeit wirrd wohl sein, die Überhangmandate wie in Schottland quasi abzuschaffen oder bundesweit und nicht landesweit zu vergeben (zum Beispiel mit Reduzierung der Listenkandidaten zugunsten der Direktkandidaten im Überhangmandats-Fall). Allerdings könnte man doch diese nun anstehende Wahlrechtsänderung endlich für ein Systemwechsel nutzen.

Das von den grossen Parteien sicherlich heimlich favorisierte pure Mehrheitswahlrecht wird nicht durchsetzbar sein, da mit etwa 3 bei 10% liegenden Parteien man zuviel abfallende Späne erzeugen würde. Auch ein pures Verhältniswahlrecht ist nicht wirklich wünschenswert, wenn es mit den derzeitigen Listenformen passiert, da somit die Profillosigkeit der einzelnen Politiker, die in Deutschland eh schon dramatisch ist noch stärker begünstigt würde. Welcher Politiker wird noch seine eigene Meinung Vertreten, wenn er das nächste Mal mit sicherheit nicht mehr aufgestellt wird und somit gar keine Chance mehr besitzt gegen seine eigene Partei zu rebellieren (und ja, das erwarte ich von einem Wahlsystem, das dieses möglich ist). Das von vielen Bürgerinitiativen auf Kommunal und Landesebene geforderte Komulieren und Panaschieren ist wohl für die Bundestagswahl einfach zu kompliziert und nicht vermittelbar.

Ich persönlich halte eine Menge von STV-Systemen, da sie die Möglichkeit bieten den Bürgerwillen weites gehend gut abzubilden. Allerdings ist es, so wie es zum Beispiel in Australien praktiziert wird, wo oft über Tage hinweg nicht feststeht wer im Parlament sitzt zu kompliziert. Denn niemandem kann zugemutet werden, den ganzen Wahlzettel durchzunummerieren. Es würde die Wahlbeteiligung wohl eher senken anstatt steigern. Das alles lässt ein Grabenwahlsystem interessant erscheinen, da es zwar die grossen Parteien bevorzugt, die kleinen jedoch immer noch repräsentiert. Somit wäre folgendes doch mal wenigstens an zu denken: 598 Sitze im Bundestag (fix), 299 durch Einzel-Mehrheitswahlkreise, wobei nach englischem Kommunalwahlmuster es eine Erst- und Zweitpräferenz gibt. Die restlichen 299 durch offene Listen mit Verhältniswahlrecht und niedrigerer (3 oder 4%) Sperrklausel. Die Mehrheitswahlkreise werden bei Tod des Inhabers neu gewählt (und ja, alle Wahlen natürlich auf einen fixen Tag im Jahr, der Vorschlag ist der Tag der deutschen Einheit)), die Verhältniswahlkreise nicht. Viele Modifikationen wären denkbar, aber das derzeitige System hat zu viele schwächen, als das es nur kleine Korrekturen geben darf. 

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Bonjour, Monsieur Sarkozy

July 2nd, 2008 von maphry

Da die EU nach dem scheitern der EU-Verfassung derzeit noch nach dem Vertrag von Nizza organisiert ist, findet in halbjährlichen Abständen deren Präsidentschaftswechsel statt. Das letzte halbe Jahr war es Slowenien, und der Höhepunkt war Zweifelsohne das scheitern des EU-Reformvertrages aus Lissabon. Nun wiederum ist ein Schwergewicht an der Reihe, ein wahres Zugpferd, welches die Möglichkeit hat die Staatengemeinschaft aus ihrer Lethargie zu befreien: Frankreich.

Und so hat sich deren Präsident auch gleich eingeführt, denn er hat grosse Projekte vor zu verwirklichen, jetzt wo eine so grosse Krise seine Kreise zieht. Allen voran steht natürlich der Lissabonner Vertrag im Blickpunkt. Frankreich, und somit Sarkozy, wird sich daran messen lassen müssen, ob es ihm gelingt, die Ratifizierung voranzubringen.

Und genau dort tuen sich schon die ersten Hindernisse auf. Nachdem in Irland das Referendum verloren wurde, drohen nun weitere Staaten vom weg abzukommen. Bestes Beispiel ist Polen, wo deren Präsident Kraczynski nun mauert (näheres dazu bei Berlinkontor). Aber auch Tschechien wird nun schwanken (siehe Saarbreaker) und in Deutschland weigert sich nun Horst Köhler den Vertrag zu Unterzeichnen, da ihn das Bundesverfassungsgericht aufgrund laufender Klagen darum gebeten hat (siehe PatJe). Das sind nur die Extremfälle, denn auch in den restlichen Staaten die noch nicht Ratifiziert haben rumort es nun teils heftig. Somit steht das Erreichen dieses Zieles für Frankreich arg auf der Kippe.

Auch die Umweltpolitik hat er sich auf die Fahnen geschrieben, und hofft so, allen voran mit der stark in Frankreich aufgestellten Atomkraft im Klimagezänk auf Weltniveau Eindruck schinden zu können. Somit ist auch dort mit reichlich Aktionismus zu rechnen, denn das Thema Klimaschutz ist beliebt, und bei den eigenen Wählern der Atomstrom ebenso. Viele andere kleine Vorhaben, die auf die Tagesordnung gesetzt wurden für die kommenden Monaten werden wohl schneller verschwinden als sie aufgekommen sind, da bei vielen die Opposition in einzelnen Staaten vorprogrammiert ist.

Somit darf man gespannt sein, ob es Frankreich mit seiner Ratspräsidentschaft gelingt die EU voranzubringen, aber eines ist gewiss: Es wird ein schwerer und harter Weg, nur die Länge steht schon fest: 6 Monate.

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Alles oder nix

June 11th, 2008 von maphry

Am morgigen Tag geht es um alles für die zukünftige Politik von knapp 500 Millionen Menschen. Und darüber entscheiden dürfen effektiv 2,8 Millionen, und es wird wohl auch nur ein nicht grade grosser Teil davon diese Möglichkeit wahrnehmen. Abgestimmt wird über das wohl grösste Reformprojekt der EU des letzten Jahrzehnts, wenn nicht überhaupt: Der Vertrag von Lissabon. Was da wirklich alles drinsteht, wissen nur wenige, denn die Entstehung wurde von den Medien zwar artig diskutiert, ein paar Kernpunkte hervorgerufen, aber eine detaillierte Diskussion war unerwünscht, bzw. man garantierte das Desinteresse der Massen dadurch, das diese sich nicht beteiligen durften, sondern zu akzeptieren hatten, was die politische Elite in Nacht und Nebelaktionen ausgehandelt wurde.

Dabei zweifelt kaum einer daran, das ein Grossteil der Reformen gut und wichtig ist. Die EU gilt als handlungslahm, weil die Entscheidungsprozesse zu langsam und undurchsichtig sind. Dieses hat man auch versucht in Ansätzen zu lösen, dennoch waren die meisten Regierungen auf Machtsicherung besessen, und so kam ein Kompromiss heraus, welcher mehr als unzureichend ist. Noch dazu vollkommen undemokratisch, was die Akzeptanz der EU bei vielen noch mehr hat fallen lassen. 

Vor 3 Jahren haben die Niederlande und Frankreich im Doppelschlag den im schönen Anstrich einer Verfassung gepackten Vertrag versenkt. Nun schicken sich die Iren, dessen Land wie kein anderes von der EU profitiert hat in der Vergangenheit, an, es ihnen mit dem nur leicht veränderten Nachfolgevertrag gleich zu tun. Es wäre eine Ironie der Geschichte, wenn gerade diese diese Reform endgültig versenken. Zwar gibt es reichlich Drohungen und Einschüchterungsversuche auf das Irische Volk, aber das wird den Gegnern nur noch mehr Zulauf bescheren. Ein wahres Trauerspiel was die EU und ihre Mitgliedsstaaten dort derzeit abliefern.

Leider ist es so, das aufgrund der Tabuisierung derjenige als Europagegner gilt, welcher diesen Vertrag ablehnt. Das ist beschämend, da doch die, die dieses in die Welt posaunen kaum wirklich wissen, was in diesem steht. Aber vielleicht müssen wir uns damit ja auch gar nicht mehr beschäftigen (was besonders uns hier in Deutschland gefallen sollte, denn das Bundesverfassungsgericht hat gute Möglichkeiten uns für die Buh-Männer und -Frauen zu machen), wenn die Iren am morgigen Tage aus was für Gründen auch immer diesem Vertrag den Todesstoss versetzen.

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Es kann nur ein Anfang sein

June 3rd, 2008 von maphry

Mit Pauken und Trompeten führten in den letzten 2 Jahren viele Bundesländer die Studiengebühren ein, nachdem das Bundesverfassungsgericht das Hochschulrahmengesetz gekippt hatte. Nun, nach nur einem Jahr Gültigkeit, hat ausgerechnet das als so Führungslos geltende Hessen diese wieder abgeschafft. Verantwortlich war dafür die Linke Mehrheit, welche zwar sich nicht auf einen Ministerpräsident bzw. Ministerpräsidentin einigen kann, sich aber dennoch offenbar bei so manch Sachthemen zusammenraufen kann.

Immer wieder hat sich seit den Einführungen gezeigt, das es zwar manch gute Ansätze mancherorts gibt, wenn es um die Verteilungen der eingenommenen Gelder geht, aber die Schwarzen Schafe unter den Hochschulen und den Landesregierungen, die klammheimlich die Gelder am anderen Ende wieder kürzen, zunehmend überhand nehmen. Zudem ist eine Bedrohliche Chancenungleichheit zu beobachten, gerade in einem Land, welches durch Pisastudie & Co. als sozial Ungerecht im Bildungssystem gilt. Somit kann dieser Schritt Hessens nur ein Anfang sein, denn Allgemeine Studiengebühren sind vielleicht, wenn gut eingesetzt, ein vernünftiges Mittel, aber die Verantwortlichen sind nicht in der Lage mit dieser Verantwortung umzugehen.

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