BKA wird zum Geheimdienst des Innern

November 8th, 2008 von maphry

Sicherheitsgesetze sind schwer zu machen und zu verkaufen. Keine Frage, dass sich dort Innenpolitiker besonders schwer tun, wenn es darum geht zwischen der Freiheit des Einzelnen und dem Schutz der Masse abzuwägen, besonders weil das Grundgesetz und deren Hüter, das Verfassungsgesetz, dort immer wieder enge Richtlinien gesetzt haben, damit das, was dieses Land ausmacht, nämlich gerade die Freiheit, geschützt bleibt.

Das ist Sicherheitsfanatikern natürlich ein Dorn im Auge, und so haben sie, allen voran ihr Vorkämpfer, der aktuelle Innenminister Wolfgang Schäuble, es immer wieder Versucht, diese Beschränkungen aus zu hebeln. Da sie dabei nicht immer sehr transparent vorgehen, sondern die Hinterzimmer bevorzugen, um diese Gesetze zu schmieden, mag verständlich sein, bei der Brisanz und Explosivität, aber sie neigen doch dazu sich einmal wieder selbst zu übertreffen, wenn es nun um das BKA-Gesetz geht. Immerhin gibt es nun einen Entwurf des Gesetzes, wie ihn Netzpolitik veröffentlicht hat.

Die sich gern als Gegenpol aufspielenden SPD-Innenexperten, haben hier einmal wieder vollkommen versagt, Der grösste Kritikpunkt ist einmal mehr der so genannte Bundestrojaner, oder die Onlinedurchsuchung, wie sie in Fachkreisen heisst. Dabei wird es dem BKA in Zukunft möglich sein, Datensysteme zu Manipulieren, und das in bestimmten Situationen sogar ohne Anordnung eines Richters, sondern nur mit dem Pinselstrich des BKA-Präsidenten. Das dieses nun in 12 Jahren dann noch einmal überprüft werden soll, ob das Gesetz denn auch wirklich sinnig ist, ist da nur ein schwacher Trost, und schlechter Scherz.

Heise hat die generellen Auswirkungen ganz gut in einem Artikel letze Woche zusammengefasst, und die Blogosphäre hat heftigst ablehnend reagiert. EIn gutes Beispiel ist das freiheitblog, welches besonders den Richtervorbehalt light angreift. Und in der Tat ist dieses eine wirkliche Gefahr, das es ausgenutzt werden wird. Es darf nicht ohne die Entscheidung eines Richters in die Individuellen Grundrechte eines Menschen eingegriffen werden. Denn hier geht es nicht wie bei anderen Gefahr in Verzug regelungen darum, Menschen aktiv zu schützen, sondern sie zu überwachen, und das kann und darf ausschliesslich nur über den weg des Rechtsstaates erfolgen.

Wer sich bei all den Neuerrungen wundert, das es einem bekannt vorkommt, weil er das in amerikansichen Serien so häufig unter dem Begriff FBI sieht, was man dort überall nun über das BKA der Zukunft liest, der liegt nicht ganz falsch. In der Tat haben sich offenbar einige Politiker dadurch Inspiriert gefühlt und dabei vollkommen vergessen, dass hier ganz andere Grundrechtsmassstäbe existieren. Da der Bundestag bekanntlich zahnlos ist und zur Abwink-Delegation degradiert wird, bleibt nur wieder einmal die Hoffnung auf das Bundesverfassungsgericht, das es zumindest den Richtervorbehalt durchsetzt. Auf eine komplette Streichung dieser unsinnigen, nutzlosen und gefährlichen Ideen, kann man seit den tagen des grossen Lauschangriffes nicht mehr bauen, aber dort hat wiederum die FDP geschlampt.

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